Rechtsgeschichte

Bearbeiter: Michael Auerswald

Anlehnung an Frotscher/Pieroth, Verfassungsgeschichte, 2. Aufl.

 

Jahr

Ereignis

1356

HRRDN: Goldene Bulle

Regelung zur Krönung des Kaisers durch den Kurfürstenrat. Ihnen gegenüber gibt der Kaiser eine Wahlkapitulation ab, eine Art Regierungsprogramm mit Wahlversprechen.

Die Kaiser stammten während des HRRDN immer aus dem Hause Habsburg (Österreich)

1495

HRRDN: Ewiger Landfriede und Reichskammergerichtsordnung

Verbot der Fehden. RkG sollte Streitigkeiten vor Gericht lösen. Neben dem RkG existierte noch der Reichshofrat in Wien. Der Zug ans RkG wurde vielfach durch das Zugeständnis des Kaisers an die Fürsten des Privileges „de non appelando“ vereitelt.

1555

HRRDN: Reichsexekutionsordnung

1576

Jean Bodin Six livres de la republique

« Die Souveränität ist die höchste und von den Gesetzen losgelöste Gewalt über Bürger und Untertanen », beschränkt aber durch das Naturrecht.

1607

USA: Erste dauerhafte englische Siedlung in Jamestown, Virginia

1648

HRRDN: Westfälischer Frieden

Zwei Verträge: Instrumentum Pacis Osnabrugense IPO (Reich und Schweden) und Instrumentum Pacis Monasteriense IPM (Reich und Frankreich). Der Friede beendete den 30jährigen Krieg. Anfänge einer Religionsfreiheit. Verpflichtung zur Toleranz. Ausscheiden von Schweiz und Niederlanden aus dem Reich. Frankreich gewann Gebiete östlich des Rheins, Schweden trat mit Vorpommern, Bremen und Verden den Reichsständen bei. Die Reichsstände erhielten über den Reichstag ein umfassendes Mitbestimmungsrecht in allen Reichsangelegenheiten.

1651

Thomas Hobbes Leviathan

Hobbes vertritt den absolutistischen Alleinherrscher ohne Beschränkung der Staatsgewalt bspw. durch Naturrecht. Grund sind die Unruhen in England, die er meint nur so lösen zu können.

1663

HRRDN: Immerwährender Reichstag zu Regensburg

Bestand aus drei Kollegien: Kurfürstenrat, Fürstenrat und Städterat. Das Stimmrecht im Fürstenrat war Bedeutung gewichtet.

1732

USA: Gründung von Georgia, der letzten von 13 englischen Kolonien in Nordamerika

1740

Preußen: Regierungsantritt Friedrichs II. (des Großen) und Maria Theresias (Österreich)

Mit Friedrich II. begann der aufgeklärte Absolutismus in Deutschland. Die Aufklärung fordert die geistige und wissenschaftliche Freiheit und Fortbildung, nicht aber die politische Freiheit. So auch Kant.

Ganz allgemein breitete sich der aufgekl. Absolutismus in Deutschland und Europa aus.

Friedrich II. sieht sich selbst als „ersten Diener des Staates“.

1743

Preußen: Abschaffung der Folter und Beschränkung der Todesstrafe in Preußen

1748

Frankreich: Montesquieu’s De l’esprit des lois

Ausarbeitung der Lehre von der Gewaltenteilung auf drei verschiedene Gewalten

1752

Preußen: 1. Politisches Testament Friedrichs II.

1754-1763

USA: Kolonialkrieg zwischen England und Frankreich

Englang verlangt von den Kolonien eine stärkere finanzielle Beteiligung.

1762

Frankreich: Jean-Jaques Rousseau’s Du contrat social

Gesetz der Nationalversammlung als Ausdruck des Gemeinwillens volonté générale

1765

USA: Stamp Act und Stempelsteuerkongreß in New York

Die Kolonien sollen Abgaben auf die Ausfertigung von Dokumenten etc. leisten

1765

Österreich: Kaiser Joseph II., Aufklärer

1768

Preußen: 2. Politisches Testament Friedrichs II.

1773

USA: Boston Tea Party

Kolonisten versenken Teeladung engl. Frachter in Boston

1774

USA: 1. Kontinentalkongreß in Philapelphia

Aufruf zum Widerstand gegen die engl. Zwangsmaßnahmen.

1775-1781

USA: 2. Kontinentalkongreß

Errichtung einer Kontinentalarmee unter George Washington, Kongreß übernahm alle Funktionen einer nationalen Regierung

1776

USA: Unabhängigkeitserklärung am 4.7. von Thomas Jefferson entworfen

deutliche Naturrechtliche Spuren (bspw. Freiheit und Gleichheit)

1776

USA: Virginia Bill of Rights

1776-1783

USA: Unabhängigkeitskrieg, der mit dem Frieden von Paris endet

1779

Preußen: Müller-Arnold-Prozeß

Dem Müller Arnold wurde von seinem Grundherrn das Wasser abgeschnitten, wodurch er in finanzielle Schwierigkeiten geriet und das Land an den Grundherren verkaufen musste. Dies hielt das Berliner Kammergericht für rechtens. Friedrich ging dagegen mit einem Machtspruch vor und entließ und bestrafte die Richter.

1780

Preußen: Graf von Carmer und Svarez beginnen Justizreformen -> ALR

1781

USA: Inkrafttreten der Konföderationsartikel

Schaffung eines (schwachen) Staatenbundes

1784

Preußen: Kant: Was ist Aufklärung?

1786

Preußen: Tod Friedrich II., Friedrich Wilhelm II. besteigt Thron

1787

USA: Verfassungskonvent von Philadelphia; Verabschiedung der Verfassung am 17.9.

1788

Preußen: Wöllner wird Justizminister

1789

USA: George Washington wird erster Präsident der USA

 

USA: 12 Amendments (Grundrechte) werden der Verfassung hinzugefügt 25.9.

 

Frankreich: Zusammentreten der Generalstände am 5. 5.

Der dritte Stand machte bei gleichem Stimmrecht 95% der Bevölkerung aus. Streit über das Abstimmungsverfahren (nach Ständen oder nach Köpfen) Letzteres  setzte sich letzten Endes durch, wodurch der dritte Stand mit Teilen des Klerus die Mehrheit erlangte.

 

Frankreich: Verfassungsgebende Nationalversammlung 6. 7.

Geplant war eine gemäßigte Verfassung unter Beibehaltung der Monarchie

 

Frankreich: Sturm auf die Bastille 14. 7.

 

Frankreich: Abschaffung der Feudalherrschaft 4. 8.

in der Nationalversammlung als Reaktion auf den Sturm der Bastille und der Aufstände im Land.

 

Frankreich: Sieyés: Was ist der dritte Stand?

Die Macht geht vom Volke aus. Deshalb bedürfen die Gesetze der Nationalversammlung auch nicht der Bestätigung durch den Monarchen.

 

Frankreich: Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte 26. 8.

nach dem Vorbild der amerik. Bill of Rights, Entworfen von La Fayette und Sieyés.

 

Frankreich: Säkularisation 3. 11.

1791

Preußen: Verkündung des Allgemeinen Gesetzbuchs für die Preußischen Staaten (AGB)

Kodifikation iSv: Zusammenfassung des geltenden Rechts, eine Mischung aus sowohl Staats- wie auch Zivil- und Strafrecht. Annährend 20000 Paragraphen, möglichst verständlich formuliert. U.a. wurden Machtsprüche verboten.

 

USA: Ratifikation der ersten zehn Zusatzartikel („Federal Bill of Rights“)

 

Frankreich: Verabschiedung der Verfassung 3. 9.

1792

Preußen: Suspension des AGB

 

Frankreich: Abschaffung der Monarchie und Ausrufung der Republik

Dem König war ein Vetorecht verblieben, dass zu unlösbaren Konflikten führte. Insbes. im Rahmen des ausgebrochenen Krieges musste man schnell reagieren können. Man erklärte die Verfassung von 1791 für gescheitert.

 

HRRDN: Beginn der Koalitionskriege gegen Frankreich

 

HRRDN: Kanonade von Valmy 20. 9.

1793

2. Polnische Teilung

 

Frankreich: Hinrichtung des Königs 21. 1.

 

Frankreich: Verfassungsentwurf der Girondisten Februar

 

Frankreich: Jakobinische Verfassung des Jahres I (24. 6.)

1794

Preußen: Inkrafttreten des Allgemeinen Landrechts für die Preußischen Staaten (ALR)

Revision durch Justizminister Wöllner und Friedrich Wilhelm II., beide Anti-Aufklärer führt zu einer Abschwächung der reformerischen Tendenz. Machtsprüche blieben erlaubt. Staatsgewalt wurde nicht auf den Staatszweck begrenzt.

 

Frankreich: Abschaffung der Sklaverei in den Kolonien 4. 2.

 

Frankreich: Sturz Robespierres 27. 7.

Robespierre leitete den sog. Wohlfahrtsausschuss und errichtete eine Diktatur in Frankreich.

1795

Frankreich: Verfassung des Jahres III (Direktorialverfassung)

Vorstellungen des Bürgertums, das zuviel Volksherrschaft verhinden wollte, werden verwirklicht.

 

HRRDN: Sonderfrieden von Basel

1799

Frankreich: Staatsstreich Bonapartes 9. 11.; Konsulatsverfassung

Unter dem Druck militärischer Niederlagen und der Zerstrittenheit innerhalb der Verfassung konnte Napoléon mit Unterstützung Sieyés den Staatsstreich vorbereiten. Die neue Verfassung wurde nicht durch einen Nationalversammlung, sondern von einem Direktorium von nur drei Männern (darunter Napoleon) entworfen.

Ergebnis: die Grundrechte spielten nur noch eine untergeordnete Rolle, die Legislative ebenfalls, die eigentliche Macht lag bei den Konsuln.

1801

Frieden von Luneville 9. 2.

Sieg Frankreichs über das Deutsche Reich. Folge daraus ist der Reichsdeputationshauptschluß

1802

Frankreich: Ernennung Napoleons zum Konsul auf Lebenszeit

1803

HRRDN: Reichsdeputationshauptschluß 25. 3.

Abtretung der linksrheinischen Gebiete an Frankreich. Entschädigung der enteigneten Fürsten innerhalb des Reichs. Dazu Enteignung der klerikalen Güter. Säkularisierung und Mediatisierung. Letzteres bedeutete u.a. Aufhebung der Reichsunmittelbarkeit der Reichsstädte und Eingliederung in ein Fürstentum. Insbesondere die Säkularisierung ist Folge der franz. Revolution. Auch auf religiöse Toleranz wurde geachtet. An der Rechtmäßigkeit des RDH bestehen Zweifel, er ist eher als rechtssetzender revolitionärer Akt der Fürsten. Also Folge der Mediatisierung löste sich auch die Ritterschaft kurz darauf auf.

 

USA: Urteil des Surpreme Court in Sachen Marbury v. Madison

SV: Es ging um die nicht mehr rechtzeitig vor Amtswechsel an Marbury ausgehändigte Urkunde zum Secretary of State. Dagegen wandte er sich gegen Madison, den jetzigen Inhaber. Im Laufe des Verfahrens berief sich der Richter Marshall sowohl auf das richterliche Prüfungsrecht als auch auf Unzuständigkeit aufgrund der Bindung an die Verfassung.

 

Friedrich Carl v. Savigny bringt “Das Recht des Besitzes” heraus

Savigny war Vertreter der historischen Rechtsschule. Sie wollte das Recht von seiner Wurzel, dem römischen Recht herleiten und hielt nichts von dem „modernen“ Recht. Insbesondere wandte sich Savigny gegen die großen Kodifikationen. Das Recht entstehe aus dem Volk über dessen Geschichte und entwickele sich zu dem was es ist. Zwar Gesetz, aber nicht Recht könne durch den Gesetzgeber erlassen werden. Dem stellte sich 1814 Anton Justus Friedrich Thibaut entgegen, indem er eine an die Bedürfnisse der Zeit angepasste Kodifikation des Rechts forderte. Vor dem Hintergrund der Industrialisierung etc. verständlich.

1804

Frankreich: Kaiserkrönung Napoleons

1805

HRRDN: Schönbrunner Vertrag 15. 12.

Vertrag zwischen Preußen und Frankreich über die Annexion Hannovers durch Frankreich.

 

HRRDN: Pressburger Frieden 26.12.

Erneuter Krieg zwischen Frankreich und Österreich, Russland, England. Bayern und Württemberg schlossen sich Frankreich an und wurden nach dem Sieg zu souveränen Staaten erklärt, ein weiterer Konflikt im Reich.

1806

Preußen: Niederlage Preußens in der Doppelschlacht bei Jena und Auerstedt

Zusammen mit Russland ging nun auch Preußen gegen Frankreich vor, verlor aber.

 

HRRDN: Gründung des Rheinbundes 12. 7.

 

HRRDN: Austritt der Rheinbund-Staaten aus dem Reich 1.8.

 

HRRDN: Niederlegung der Kaiserkrone durch Franz II. 6. 8.

1. Niederlegung der Krone und des Amts des Kaisers

2. Entbindung aller Reichsstände und Reichsorgane/beamten von reichsrechtlichen Pflichten

3. Löslösung der habsburgischen Länder vom Reich.

Hierzu hatte Franz II. keine Befugnis, von daher war das Reich rechtlich zu diesem Zeitpunkt nicht aufgelöst. Die rechtliche Auflösung fand daher eigentlich erst im Rahmen des Wiener Kongresses statt. Trotzdem muß bereits hier das Ende des HRRDN gesehen werden, dessen Auflösungserscheinungen nun den Höhepunkt fanden.

1807

Preußen: Friedensvertrag von Tilsit 9. 7.

Preußen verliert fast die Hälfte seiner Fläche und Bevölkerung an Frankreich.

 

Preußen: Nassauer Denkschrift des Freiherrn vom Stein (Juni)

In Ungnade als Staatsminister entlassen verfasst Stein eine Niederschrift seiner geplanten Reformen. Im Oktober wird er ins Staatsministerium zurückberufen. Stein gehörte wie später Hardenberg zu der preuß. Reformpartei. Deren Reformen werden gern als Revolution von oben bezeichnet.

 

Preußen: Edikt über die Bauernbefreiung 9.10.

Gutsuntertänigkeit wird aufgehoben, Bauern wurden aber nur Besitzer, nicht Eigentümer des Bodens. Später Übergang an die Bauern aber mit Entschädigung an den Gutsherren.

1808

Preußen: Städteordnung 19. 11.

Einführung der Magistratverfassung in den Städten, die Bürger sollen wieder näher an den Staat herangeführt werden. Stadtverordnetenversammlung – Magistrat.

Die Möglichkeiten Bürger zu werden wurden vereinfacht und ständeunabhängig.

 

Preußen: Organisationsedikt betr. die Verfassung der obersten Staatsbehörden.

Auflösung des Kabinetts (Berater des Königs), feste Zuordnung von Ministern zu Resorts, die auch dem Monarchen, später dem Parlament verantwortlich waren.

 

Preußen: Armeebefehl Napoleons zur Ächtung Steins 16. 12.

1810-1822

Preußen: Preußische Regierung unter der Leitung Hardenbergs

Hardenberg führt u.a. das Kanzlerprinzip ein

1810

Preußen: Finanzedikt 27.10.

Das Edikt enthielt u.a. ein Verfassungsversprechen des Königs Friedrich Wilhelm III., in dem er zusagte für die erhöhten Abgaben eine nationale Repräsentation einzurichten. Das Versprechen wurde allerdings nicht eingehalten.

 

Preußen: Gewerbesteuer-Edikt 28.10.

Vollkommene Gewerbefreiheit, Gewerbeschein

1812/1813

Frankreich: Russlandfeldzug Napoleons

1812

Preußen: Edikt über die Judenemanzipation

1813

Völkerschlacht bei Leipzig

Preußen, Österreich, Russland siegen über Frankreich, was nicht zuletzt auf die Opferbereitschaft des preuß. Volks zurückgeht und aufgrund deren Fr. Wilhelm III. ein erneutes Verfassungsversprechen abgibt (1815)

 

Preußen: Einführung der allgemeinen Wehrpflicht

Zuvor war bereits 1808 das Adelsmonopol für Offiziere abgeschafft worden.

1814

Frankreich: 1. Pariser Frieden

 

Frankreich: Charte Constitutionelle

Nach Stürzung Napoleons wollte der neue König Ludwig XVIII. kein König von Volkes Gnaden sein. Deshalb folgt die charte const. streng dem monarchischen Prinzip. Die Staatsgewalt liegt einzig beim König. Sie galt als Muster für die konstitutionelle Monarchie. Der König war souverän, band sich aber an die Verfassung, inbesondere an die Kollektive Gesetzgebung mit den Kammern.

 

Verfassung von Nassau

 

Thibaut schreib über „die Notwendigkeit eines allgemeinen bürgerlichen Rechts für Deutschland“

1814/1815

Deutscher Bund: Wiener Kongreß

Insbesondere Metternich war Gegner eines nationalen Deutschlands, da Österreich Vielvölkerstaat war. Preußen fürchtete eine Vorherrschaft Österreichs, das restliche Europa fürchtete eine Übermacht Deutschlands. Daher entschied man sich lediglich für ein Schutzbündnis, den Deutschen Bund. Dabei gehörten nur die jeweils deutschen Teile dem Deutschen Bund an (bedeutsam für Österreich und Preußen). Es handelte sich um einen Staatenbund, bei dem die Staatsgewalt größtenteils bei den Mitgliedstaaten verblieb. Einziges Bundesorgan war der Bundestag in Frankfurt. Der Deutsche Bund war nach außen hin Völkerrechtssubjekt, gleichzeitig blieben dies auch die Gliedstaaten. Unklarheit herrschte, welche Verfassungen sich die Länder zu geben hatten. Metternich vertrat die Ansicht unter „Landständischer Verfassung“ könne nur eine monarchische sein, man fürchtete insbesondere das Aufkeimen parlamentarischer Verfassungen, Volksouveränität und Gewaltenteilung.

1815

Preußen: Erneutes Verfassungsversprechen Fr. Wilhelms III

Wieder nicht eingehalten, diesmal aufgrund der erstarkten Restaurationspartei.

1815

Deutscher Bund: Deutsche Bundesakte 8.6.

 

Frankreich: Schlacht von Waterloo 18.6.

Endgültige Niederlage Napoleons

1816

Deutscher Bund: Verfassung weiterer mitteldeutscher Kleinstaaten

1817

Deutscher Bund: Wartburgfest Oktober

Deutsche Burschenschaften fordern nationale Einheit und Einführung der versprochenen Verfassungen.

1818

Deutscher Bund: Verfassung von Baden und Bayern

1819

Deutscher Bund: Verfassung von Württemberg

 

Deutscher Bund: Sand’sches Attentat; Karlsbader Beschlüsse

August von Kotzebue (Zuträger der reaktionären russischen Regierung) wird von dem Burschenschaftler Karl Sand ermordert. Als Reaktion ergingen die Karlsbader Beschlüsse, die eine Presse- und Universitätszensur umfassten.

1820

Deutscher Bund: Verfassung von Hessen-Darmstadt

Bis 1830 atmeten die dt. Verfassungen den Geist des dt. Frühkonstitutionalismus, der eine langsame Reform des dt. Ständestaates im Sinn hatte.

 

Deutscher Bund: Wiener Schlussakte

1830

Frankreich: Juli-Revolution in Frankreich

Sturz des Königs Karl X. Ernennung von Louis Philippe, der einen Eid auf die Verfassung schwören musste. Die Revolution kam vor allem dem Bürgertum zugute.

1831

Deutscher Bund: Verfassungen von Kurhessen und Sachsen

Verfassungen des mitteldeutschen Konstitutionalismus, d.h. Verfassungen wurden nunmehr vereinbart und nicht oktroyiert. Zudem wurde den Landtagen Gesetzesinitiative zuerkannt.

1832

Deutscher Bund: Hambacher Fest; Repressionsmaßnahmen des Deutschen Bundes

Ähnlich dem Wartburgfest riefen die erneut durch die Juli-Revolution erstarkte revolutionäre Opposition zum Fest auf dem Hambacher Schloß, wo sich zwischen 20 und 60 000 Menschen einfanden. Dabei wurden zum ersten Mal die Farben Schwarz-Rot-Gold als Farben der dt. Einheits- und Freiheitsbewegung gezeigt.

Reaktion des Dt. Bundes auf das Fest waren weitere repressive Maßnahmen, u.a. Überwachung der freien Rede, verschärfte Zensur, Verbot politischer Vereinigungen, Verfolgung der Wortführer des Hambacher Fests.

1833

Deutscher Bund: Verfassung von Hannover

Hervorgegangen aus den Konflikten der Juli-Revolution gab sich Hannover eine von Dahlmann verfasste eine vhm. liberale Verfassung, der sich der damalige Thronfolger Ernst August entgegenstellte, der aber noch nichts dagegen unternehmen konnte.

1837

Deutscher Bund: Protest der Göttinger Sieben

Bei seinem Amtsantritt am 28.6. vertagte Ernst August den Landtag um den Schwur auf die Verfassung zu umgehen. Daraufhin erklärte er sich als nicht an die Verfassung gebunden und dieselbe für ungültig zustandegekommen, da sie seiner Zustimmung bedürft habe. Er setzte die Verfassung von 1819 wieder in Kraft.

Daraufhin verfassten sieben Göttinger Professoren am 18.11. ein Protestschreiben, in dem sie die 1833er Verfassung sehr wohl als wirksam zustande gekommen ansahen und sich mithin nur an diese gebunden sahen. Sie berufen sich auf den von den Beamten geleisteten Verfassungseid (bzw. dein antizipierten Eid, da 1833 die Beamten nicht noch einmal einen Eid leisteten). Als Reaktion darauf wurden sie z.T. des Landes verwiesen. Die eingereichte Klage wurde verschleppt, aber nicht abgewiesen, so dass man sich auch nicht an den Bundestag wenden konnte. 1840 gab sich Hannover eine weitere Verfassung, in der Ernst August Zugeständnisse an die liberale öffentliche Meinung machen musste.

1847

Offenburger Programm 12.9.

Versammlung der Demokraten

In den 40er Jahren begannen sich feste Gruppierungen zu bilden, die im weitesten Sinne als Parteien mit eigenem Programm bezeichnet werden können.

Programm war u.a. die Berufung auf die Menschenrechte, wie sie in Frankreich und den USA bekannt waren, Aufhebung der Karlsbader Beschlüsse und der Pressezensur, Volksvertretung auch auf Bundesebene, Vereidigung des Militärs auf die Verfassung

 

Heppenheimer Protokoll 10.10.

Versammlung der Liberalen

Das Protokoll war vorsichtiger formuliert als das der (Radikal-)Demokraten, inhaltlich aber ähnlich. Ganz allgemein verlangte die Opposition nach nationaler Einheit.

1848

Frankreich: Februar-Revolution in Paris

Abschaffung der Monarchie und Wiedereinrichtung der Republik.

 

Heidelberger Versammlung 5.3.

51 Oppositionspolitiker traten zusammen um die Wahl eines dt. Nationalparlaments vorzubereiten.

 

Österreich: Sturz Metternichs 13.3.

 

Umsturz in Preußen 18./19.3

König Friedrich Wilhelm IV. lässt sich auf liberale Forderungen ein. Forderung der Protestierenden waren: Pressefreiheit, Vereins-/Versammlungsfreiheit, Schwurgerichte, Volksbewaffung und Verfassungseid des Heeres.

 

Vorparlament in Frankfurt 31.3.

574 Ständemitglieder treffen sich zu einer viertägigen Beratung. Zugleich berät auch der Bundestag und ein von ihm berufener Ausschuß.

 

Bundesbeschluß über Wahlgrundsätze 7.4.

Zur Wahl der Nationalversammlung wurde ein neues, für die Zeit äußerst demokratisches Wahlgesetz erlassen. Jeder volljährige selbständige Staatsangehörige war wahlberechtigt (keine Frauen)

 

Ausrufung der Rebublik Baden 12.4

Der Radikaldemokrat Heck hatte sich vom Vorparlament losgesagt und rief in Baden eigenständig die Republik aus, wurde aber von badischen und hessischen Trupper niedergeschlagen. Er floh darauf in die Schweiz.

 

Wahl der Nationalversammlung 1.5.

 

Eröffnungssitzung der Nationalversammlung in Frankfurt 18.5.

Sie bestand zum größten Teil aus dem gebildeten Bürgertum, gut die Hälfte waren Juristen. Handwerker und Bauern waren nur in geringer Zahl vertreten. Die Tendenz zu Bildung von Parteien und Fraktionen wurde fortgeführt, die Fraktionen wurden nach den Namen der Tagungsorte benannt. Die Mitglieder der Fraktionen waren jedoch in stetigem Fluß.

 

Reichsgesetz über die Einführung einer provisorischen Zentralgewalt für Deutschland 28.6.

Die Nationalversammlung verstand sich sowohl als verfassungsgebende Versammlung, als auch als oberste Reichsregierung, abgeleitet aus der Volkssouveränität, der sie entsprungen war. Man einigte sich auf Einsetzung eines Rechsverwesers als provisorisches Staatsoberhaupt.

 

Wahl des Erzherzogs Johann zum Reichsverweser 29.6.

 

Eröffnung der Grundrechtsdebatte im Plenum 3.7.

 

Übertragung der Befugnisse der Bundesversammlung auf den Reichsverweser 12.7.

 

Malmöer Waffenstillstand 29.8

Preußen verhandelt Waffenstillstand mit Dänemark, ohne zuvor die Zustimmung gem. dem Gesetz über die prov. Zentralgewalt einzuholen. Das Reichskabinett um Erzherzog Johann billigte notgedrungen dieses Vorgehen, die Nationalversammlung hingegen nicht, worauf das Kabinett zurücktrat. Es hielt sich mithin an die vorläufige Verfassung.

 

Ratifikation des Malmöer Waffenstillstands durch die Nationalversammlung 16.9.

Nur mit Mühe konnte man sich einigen, schon an dieser Frage drohte das Parlament zu uerbrechen. Letztlich nahm man den Waffenstillstand aber an. Die Bevölkerung legte der Versammlung diese nachgiebige Politik als Schwäche und Verrat aus. Es kommt zu gewalttätigen Auseinandersetzungen gegen die Nationalversammlung.

 

Ausrufung der „Deutschen Republik“ durch Struve 21.9.

Radikaldemokraten rufen die Republik aus und werden durch badische Truppern niedergeschlagen. Damit waren sie endgültig in die Illegalität abgedriftet und spielten faktisch im politischen Leben keine Rolle mehr. Die verbliebenen Mitglieder der Nationalversammlung vertraten eher einen Kurs der konstitutionellen Monarchie.

 

Österreich: Eroberung Wiens durch Windischgrätz 31.10.

Beginn der Gegenrevolution, der kaiserliche Feldmarschall Windischgrätz schlägt die revolutionären Wiederständler in Wien nieder und richtet den Paulskirchenabgeordneten Blum standrechtlich hin.

 

Kabinett Brandenburg in Preußen 8.11.

 

Österreich: Kabinett Schwarzenberg in Österreich 21.11.

Vertreter der großösterreichischen Restauration

 

Oktroyierte Verfassung in Preußen 5.12.

König Friedrich Wilhelm IV. verhängt Belagerungszustand über Berlin, löst die preußische Nationalversammlung auf und oktroyiert eine neue Verfassung. Inhaltlich war diese zwar monarchisch, aber trotzdem liberal. Sie umfasste insbesondere einen umfangreichen Grundrechtskatalog. Hintergedanke war es aber nur, die Liberalen auf die Seite des Königs zu ziehen. Ihrer Beachtung wurde nicht viel Aufmerksamkeit geschenkt.

 

Verkündung des Grundrechtsteils der Reichsverfassung als Gesetz 27.12.

1849

Annahme der Reichsverfassung 27.3.

Es hatten sich mittlerweile drei Parteien gebildet, die jeweils für einen Einheitsstaat, eine kleindeutsche Lösung ohne Österreich und eine großdeutsche Lösung eintraten. Die Vertreter der kleindeutschen Lösung (die Erbkaiserlichen) erlangten schließlich die Oberhand. Ohnehin verlangte Österreich wenn, dann eine große Lösung unter Leitung Österreichs.

Das Reich soll Bundesstaat sein. Sowohl Gliedstaaten als auch Reich haben eigene Staatsqualität. Ausschließliche und konkurrierende Gesetzgebung wird normiert. Reichsrecht bricht Landesrecht.

Die Länder waren vertreten im Staatenhaus, das Volk im Volkshaus. Zusammen bildeten sie den Reichstag, der sich die Regierungsgewalt mit dem Monarchen teilte. Bei der Gesetzgebung stand der Reichsregierung unter dem Monarchen aber lediglich ein Veto zu. Der Kaiser ernannte aber eigenständig die Minister.

Dem Reichsgericht wurden umfassende Befugnisse ähnlich dem heutigen BVerfG zu Teil.

Die Grundrechte waren in den Einzelstaaten unmittelbar verbindlich und mussten nicht erst umgesetzt werden.

Das Reich sollte einheitliches bürgerliches Recht, Handels- und Wechselrecht, Straf- und Prozessrecht schaffen.

 

Verkündung der Reichsverfassung; Wahl König Friedrich Wilhems IV. von Preußen zum deutschen Kaiser 28.3.

 

Ablehung der Kaiserkrone durch Friedrich Wilhelm IV. 3.4.

 

Reichswahlgesetz 12.4.

 

Verwerfung der Reichsverfassung durch Preußen 28.4.

 

Reichsverfassungskampagne (Mai)

Die Reste der Nationalversammlung wollten die Geltung der Verfassung mit Gewalt erzwingen, wurden aber niedergeschlagen.

 

Dreikönigsbündnis 26.5.

Bündnis Erfurter Union, gerichtet auf lockeren Zusammschluß der deutschen Staaten, gegen Willen Österreichs

 

Entwurf der Erfurter Unionsverfassung 28.5.

angelehnt an die Frankfurter Reichsverfassung, aber mit stark monarchistischer Prägung

 

Einführung des Dreiklassenwahlrechts in Preußen 30.5.

Gliederung in 3 Steuerklassen. Jede Klasse wählte über Wahlmänner 1/3 der Kammer. Folge: In der obersten Steuerklasse höherer Erfolgswert einer Stimme. Wahl war zudem öffentlich!

 

Auflösung der Nationalversammlung (Rumpfparlament) in Stuttgart 18.6.

1850

Revidierte Preußische Verfassung 31.1.

Vormachtstellung des Königs (Exekutive, Vetorecht bei Legislative),  relativ unabhängige Gerichte. Erste Anzeichen einer Gewaltenteilung. Zeitgenossen fassten sie aber als streng monarchistisch auf. Sie enthält Freiheits- und Gleichheitsrechte, die aber noch keine mit heute vergleichbare Wirkung entfalten, da der Vorrang der Verfassung vor dem König nicht bekannt war.

 

Steuer-Notverordnung in Kurhessen 4.9.

Es mangelte an der von der Verfassung vorgeschriebenen Unterstützung der Landstände zur Erhebung der Steuer. Die Notverordnung wurde von dem Oberappelationsgericht Kassel als verfassungswidrig zurückgewiesen. Inanspruchnahme richtlichen Prüfungsrechts!

Mit Unterstützung des Bundes wurde Kriegszustand ausgerufen und dem Gericht das Prüfungsrecht abgesprochen, auch dies wurde von dem Gericht nicht anerkannt. Sogar Beamte u. Militär verweigerten Gefolgschaft wegen Eid auf die Verfassung.  Es folgte militärische Bundesintervention!

 

Olmützer Punktation 29.11.

Keine kleindeutsche Lösung iSd. Erfurter Union ohne Österreich.

Deutscher Bund wieder auf dem Stand von 1815/1820

1851

Rückkehr Preußens in den Bundestag 12.5.

 

Bundesreaktionsbeschluß; Aufhebung der Grundrechte 23.8.

Mit dem Scheitern der Nationalversammlung kam es zu einer „Restauration“ in Deutschland. Die monarchischen Strukturen wurden wiederhergestellt, im Rahmen der Revolution von 1848 vollzogene Änderungen wurden als unrechtmäßig Widerrufen, so auch die Grundrechte.

1854

Bundes-Preßgesetz 6.6.; ferner neue Vereinsregelung.

Einschränkung der Pressefreiheit, Druck nur noch mit Konzession

1858

Beginn der Neuen Ära in Preußen

Übernahme der Regierung durch Prinz Wilhelm I., Pläne zur Heeresreform (Aufstockung) stoßen im Abgeordnetenhaus auf Ablehnung, Gelder werden nur unter Vorbehalt bewilligt. Wilhelm nutzt dies aber aus und als die Forderung nach Offenlegung der Finanzen aufkommt löst er das Abgeordnetenhaus am 11.3.1862 auf.

1861

Allgemeines Deutsches Handelsgesetzbuch

Erste große gemeindeutsche Kodifikation des 19.Jht.

Das gesamte 19.Jht. zeichnete sich durch seinen Drang nach einheitlichen Gesetzeskodifikationen aus.

1862-1866

Preußischer Verfassungskonflikt

Ursache: durch Vermögensverschiebung iRd. Industrialisierung gelangten vermehrt liberale Bürger in (Wahl-)Steuerklasse I und brachten somit entgegen der Erwartungen mehr liberal in die 2. Kammer. Zudem: Verschiebung der Wahlkreise durch Wanderung in die Städte.

Bei den Neuwahlen nach Auflösung gewinnen die Liberalen überrangend.

Einsetzung Otto von Bismarcks, dieser lässt Landtag schließen und geht zum sog. budgetlosen Regiment über.

Das Problem war, dass für den Fall dass man sich nicht einig wurde, in der Verfassung nicht festgelegt war, wer der Souverän im Staat war: Monarch oder Abgeordnete. Zu diesem Zeitpunkt setzte sich im Zweifel faktisch die Monarchie durch („Lückentheorie“)

1864

Deutsch-dänischer Krieg

Gemeinsamer Krieg Preußens und Österreichs gegen Dänemark

1866

Rücktritt Preußens vom Bundesvertrag 14.6.

Preußen marschiert in Holstein ein, Bundesexekution gegen Preußen wird beschlossen, -> Deutscher Krieg von 1866

 

Schlacht von Königgrätz 3.7.

Sieg über Österreich, kein Einmarsch in Österreich um nicht Frankreich auf den Plan zu rufen.

 

Bündnisvertrag Preußens mit den Norddeutschen Staaten  18.8.

 

Schutz- und Trutzbündnis Preußens mit Bayern, Württemberg und Baden 22.8.

 

Frieden von Prag 23.8.

Auflösung des Deutschen Bundes, Gründung des Norddeutschen Bundes ohne Österreich

 

Indemnitätsgesetz 14.9.

Das Abgeordnetenhaus bewilligt rückwirkend das budgetlose Regiment aufgrund der Erfolge Bismarcks

 

Annexion Hannovers, Kurhessens, Nassaus und Frankfurts 20.9.

1867

Reichstagswahl (Februar)

Übereinkommen des Norddeutschen Bundes zur Gründung eines Bundesstaates. Wahl auf Grundlage des (demokratischen!) Reichswahlgesetzes der Paulskirchenverfassung!

 

Verfassung des Norddeutschen Bundes (16.4.)

Weitgehende Übereinstimmung mit der Reichverfassung von 1871

1869

Gewerbeordnung für den Norddeutschen Bund

1870

Strafgesetzbuch 31.5.

 

Päpstliche Unfehlbarkeitsdogma 18.7.

 

Emser Depesche 13.7.

Einem Verwandten des preuß. Herrscherhauses wird der Thron von Spanien angetragen, dies missfällt Frankreich, dass sich daraufhin mit dem preuß. König trifft. Bismarck verändert den Bericht über das Treffen (=Emser Depesche) so, dass Frankreich den Krieg erklärt.

 

Kriegserklärung Frankreichs an Preußen 19.7.

 

Sieg von Sedan 2.9.

Wie geplant stehen dem Norddeutschen Bund die süddeutschen Länder aus dem Schutz/Trutzbündnis von 1866 bei.

 

Beitritt der süddeutschen Staaten zum Norddeutschen Bund (November)

Wegen durch den gemeinsamen Krieg entstandenen Nationalgefühls.

 

Empfang der Kaiserdeputation des Norddeutschen Reichstages 18.12.

1871

Inkrafttreten der Reichsverfassung 1.1.

Das Deutsche Reich entsteht. Nach außen soll es die Fortsetzung des HRRDN darstellen, tatsächlich hat es aber damit nichts mehr gemein. Der Großteil der Bevölkerung sieht die Dinge aber ob der jüngsten Erfolge äußerst verklärt.

 

Kaiserproklamation Wilhelms I. im Spiegelsaal von Versaille 18.1

 

Gesetz betreffend die Verfassung des Deutschen Reiches 16.4

Zusammenfassung der Änderungsgesetzte bzgl. Kaisertum etc.

Gliederung in Bundesrat (ähnlich heutigem Bundesrat), Präsidium (=Kaiser, mit ihm der Kanzler) und Reichstag.

Dem preuß. Dreiklassenwahlrecht stand nunmehr das demokratische Reichswahlrecht gegenüber. Das Diätenverbot wurde 1906 aufgehoben, da es nicht den gewünschten Erfolg hatte und auch weniger vermögende Abgeordnete den Weg in den Reichstag fanden. Wichtig auch: Indemnität und Immunität der Abgeordneten.

Keine Verfassungsgerichtsbarkeit, dies sollte Bundesrat übernehmen. Keine Grundrechte, nur die der Landesverfassungen.

Das Deutsche Reich war „eingeschränkte Monarchie“, stellte den Übergang von Monarchie zu Demokratie dar.

1872

Jesuitengesetz

Nur ein Teil des zwischen 1871 und 1878 stattfindenden „Kulturkampfes“. Neben anderen Gruppen war Bismarck insbes. die kath. Kirche ein Dorn im Auge, besonders aufgrund der „Unfehlbarkeitsdogma“ des Papstes, dass dieses gegen alle anderen durchzusetzen versuchte. Per Gesetz ging der Staat gegen die kath. Kirche vor.

bspw. wurden die Jesuiten ausgewiesen.

 

Verhaftung von August Bebel und Karl Liebknecht (Sozialdemokratische Arbeiterpartei) als Vorstufe zum Sozialistengesetz (März)

1873

Lex Miquel-Lasker

1875

Einführung der obligatorischen Zivilehe 6.2.

 

Gründung der Sozialistischen Arbeiterpartei Deutschlands (Mai)

 

Preußisches Verwaltungsgerichtsgesetz 3.7.

1877

Gerichtsverfassungsgesetz 27.1.

 

Strafprozessordnung 1.2.

1878

Stellvertretungsgesetz 17.3.

Der Reichskanzler konnte sich nun durch Minister bei der Gegenzeichnung kaiserlicher Anordnungen vertreten lassen, hatte aber im Zweifel noch immer das letzte Wort.

 

Sozialistengesetz 27.10.

Verbot sozialdemokratischer, sozialistischer und kommunistischer Bestrebungen. Das Gesetz wurde viermal bis 1890 verlängert und dann entgegen Bismarck durch den Reichstag abgelehnt.

1881

Erste Kaiserliche Botschaft zur sozialen Frage

1883

Krankenversicherungsgesetz

1884

Unfallversicherungsgesetz

1889

Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetz

1890

Entlassung Bismarcks

Kaiser Wilhelm II. wollte das Reich selber und nicht durch Bismarck beherrschen. Dies tat er auch nach außen lauthals kund, wodurch er sich nicht gerade beliebt machte. Gleichzeitig erlangte aber ohne die straffe Führung Bismarcks die Reichsregierung, insb. der Reichstag mehr Macht.

1899

Lex Hohenlohe

u.a. Liberalisierung des Vereinsrechts, dass noch auf dem restriktiven Stand von 1854 stand (Verbindungsverbot von Ortsvereinen)

1900

Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches BGB am 1.1.1900, zugleich wird das HGB auf das BGB abgestimmt.

Das BGB wurde stark von dem Dresdner Entwurf von 1866 beeinflußt.

1908

Reichsvereinsgesetz

1912

Einführung von Missbilligungsanträgen an die Geschäftsordnung des Reichstags

1914

Beginn des Ersten Weltkriegs

Mit dem Kriegszustand fiel die Exekutive an die Militärbefehlshaber gem. den Gesetzen von 1851.

Während dieser Zeit wurde die Verwaltung stark ausgebaut.

1918

Einführung der Verhältniswahl in großen Reichstagswahlkreisen 24.8.

Damit wurde die Unverhältnismäßigkeit der Wahlen besonders in industrialisierten Gebieten wie Berling ausgeglichen.

 

Verfassungsreformgesetz 28.10.

Der Reichskanzler übernahm nicht mehr die alleinige Verantwortung, vielmehr lag diese nun bei Reichstag und Bundesrat, bei denen Rechenschaft abzulegen war. Dies stellte den Übergang zu einem parlamentarischen Regierungssystem dar.

 

Beginn der Matrosenaufstände 29.10.

Die Matrosen lehnten sich gegen eine aussichtslose Schlacht auf, der Krieg war ohnehin verloren. Der revolutionäre Funken sprang darauf auch auf die Arbeiter über. Arbeiter- und Soldatenräte bilden sich.

 

Generalstreik in Berlin; Abdankung des Kaisers; Ebert (SPD) wird Reichskanzler; Scheidmann ruft die Republik aus 9.11.

Zwei Stunden später rief auch Karl Liebknecht (USPD, Teil des sog. Spartakusbunds) die Republik aus, allerdings eine deutlich sozialistischer gefärbte.

 

Kaiser Wilhelm II. geht ins Exil nach Holland; Einsetzung des Rats der Volksbeauftragten 10.11.

 

Erlaß der Reichsregierung über das Weiterbestehen der Reichsämter 11.11.

 

Reichswahlgesetz 30.11.

 

Reichskongreß der Arbeiter- und Soldatenräte Deutschlands 16.-20.12.

Antrag der USPD auf eine sozialistische Räterepublik im Stile Russlands wird mehrheitlich abgelehnt.

1919

Gründung der Kommunistischen Partei Deutschlands 1.1.

Entstanden aus Spartakusbund und „Bremer Linksradikalen“ unter Leitung von Liebknecht und Rosa Luxemburg.

 

Sog. Spartakusaufstand 5.-11.1.

Wurde mit Hilfe des Militärs durch Ebert und Noske (SPD) gewaltsam niedergeschlagen. Liebknecht und Luxemburg wurden Freikorpsangehörigen getötet.

 

Wahlen zu Nationalversammlung 19.1.

Erstmals auch Frauen, Wahlalter auf 20 heruntergesetzt.

 

Zentralrat überträgt Gewalt auf Nationalversammlung 4.2.

 

Zusammentritt der Nationalversammlung in Weimar 6.2.

 

Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt 10.2.

 

Wahl Eberts zum Reichspräsidenten 11.2.

 

Berufung Scheidmanns zum Reichsministerpräsidenten 13.2.

 

Überleitungsgesetz 4.3.

 

Reichsgesetz zu Durchführung der Waffenstillstandsbestimmungen 6.3.

 

Unterzeichnung des Versailler Friedensvertrages 28.6.

 

Annahme der Weimarer Reichsverfassung 31.7.

 

Ausfertigung der Weimarer Reichsverfassung 11.8.

Reichstag wird wichtigstes Organ, Reichsrat rückt formell an letzte Stelle. Der Reichstag kann der Regierung das Misstrauen aussprechen. Problem: kein konstruktives Misstrauen wie heute im GG, d.h. es wurde keine neue Regierung vorgeschlagen. Daher wurden sehr viele Regierungen „verbraucht“, ohne neue, bessere an die Macht bringen zu können (oder zu wollen)

Entgegen der ursprünglichen Absicht verschob sich die Macht sehr in Richtung Reichspräsident, der ein Auflösungsrecht des Reichstags inne hatte, ohne dies weiter begründen zu müssen. (=starkes politische Druckmittel). Ferner konnte er die „nötigen Maßnahmen zu Sicherung der öffentl. Sicherheit und Ordnung“ anordnen.

Die Reichsregierung war ähnlich der heutigen aufgebaut. Der Reichsrat wurde so angepasst, dass die Übermacht Preußens abgefangen wurde. (wenn dies auch wegen der faktischen Größe Preußens nicht ganz gelang)

Die WRV enthielt einen umfangreichen Grundrechtsteil, der zwar sehr sozial ausgerichtet, aber auch sehr schwammig formuliert war, so dass die Gerichte die Grundrechte eher als Programmsätze denn als geltendes Recht anwandten.

1920

Kapp-Putsch 13.3.

Im Reich macht sich Unmut breit. Die Reperationszahlungen des Krieges sind zu hoch für die deutsche Wirtschaft, eine Inflation naht. Zudem werden Gerüchte seitens der Linken und Rechten gegen die Regierung genährt. Das Vertrauen in die Parteien der WRV schwindet.

1922

Vertrag von Rapallo zwischen dem Deutschen Reich und der Sowjetunion 16.4.

Schaffte Ausgleich mit der Sowjetunion hinsichtlich des 1. WK.

 

Ermordung Walther Rathenaus 24.6.

Auch die außenpolitischen Erfolge helfen offenbar nicht gegen die Stimmung im Reich

 

Gesetzesbeschluß zur Verlängerung der Amtszeit des Reichspräsidenten Ebert 24.10.

1923

Besetzung des Ruhrgebiets durch Frankreich 9.1.

 

Hitler-Putsch 8./.9.11.

1925

Konferenz von Locarno 5.-16.10

 

Wahl Hindenburgs zum Reichspräsidenten 26.4.

Ebert starb überraschend am 28.2. Daraufhin kam es zur ersten Volkswahl des Reichspräsidenten, in der die liberalen Parteien um SPD/Zentrum/DVP massiv Stimmen verloren und der konservativ-rechte Hindenburg gewählt wurde.

1926

Erlaß der Flaggenverordnung durch Hindenburg 5.5.

 

Berliner Vertrag 24.4.

 

Aufnahme Deutschlands in den Völkerbund 8.9.

1929

Konferenz in Den Haag, Annahme des Young-Plans 6.-31.8.

 

Tod Gustav Stresemanns 3.10.

 

Volksbegehren gegen den Young-Plan

Initiiert durch die rechten Parteien. u.a. DNVP und NSDAP. Gegen Räumung des Ruhrgebiets, Anerkennung der Kriegsschuld 1.WK und Reperationszahlungen.

 

New-Yorker Börsencrash, Beginn der Weltwirtschaftskrise 25.10.

1930

Einsetzung des Präsidialkabinetts Brüning 30.3.

Die Regierung wurde durch den Präsidenten und nicht durch das Parlament eingesetzt. Beide Brüning und Hindenburg waren Gegner der parlamentarischen Demokratie. Ohne die Unterstützung des Parlaments stützte sich die Regierung auf die Notverordnungskompetenz des Reichspräsidenten.

Im Laufe der Zeit nutzte Hindenburg immer öfter den Art 48 WRV um das Parlament aufzulösen und so seine Gesetzesvorhaben als Notverordnung durchzubringen. Das Parlament verlor mehr und mehr an Bedeutung.

 

sog. Erbittungswahlen 14.9.

 

Hitler legt Legalitätseid iRd. sog. Reichswehrprozesses ab 25.9.

Hitler erklärte, seine Ziele nur auf streng legalem Wege erreichen zu wollen und machte sich auf diese Art „salonfähig“.  Stichwort „Legale Revolution“.

1932

Wiederwahl Hindenburgs zum Reichspräsidenten 10.4.

Hindenburg wurde von Zentrum und SPD als kleineres Übel ggü. Hitler und Thälmann (KPD) angesehen

 

Rücktritt Brünings 30.5.

Dies geschah im Einklang mit Hitler. Der schon 84-jährige Hindenburg wollte an Beliebtheit im Volk gewinnen. Initiator war u.a. sein Berater Kurt von Schleicher.

 

Einsetzung der Regierung Papen 1.6.

 

Abkommen von Lausanne – Streichung der Reparationen 8.7.

 

„Preußenschlag“ 20.7.

Preußens Regierung war eine letzte große „Bastion“ der WRV-Liberalen. Dagegen erließ Hindenburg zwei Notverordungen, die einerseits die Regierung Preußens durch Papen als Reichskommissar ersetzen lies, und zweitens in Berlin und Brandenburg einige Grundrechte außer Kraft setzte, um die vollziehende Gewalt auf Schleicher übergehen lassen zu können. Begründung war, Preußen stelle eine Gefahr für die öffentl. Sicherheit u. Ordnung dar, da es nicht hinreichend gegen die „Gefahr kommunistischer Zersetzungs- und Umsturztätigkeit“ vorginge.

 

Reichstagswahl 31.7.

NSDAP wird stärkste Fraktion, Hitler fordert Kanzleramt, Hindenburg lehnt ab und wählt Papen. Misstrauensvotum gegen Papen ist erfolgreich, daraufhin löst Hindenburg den Reichstag auf.

 

Urteil des Staatsgerichtshofs zum „Preußenschlag“ 25.10.

Dagegen riefen Preußens amtsenthobene Staatsminister den Staatsgerichtshof des Deutschen Reiches an, der sich aber aus der Affaire zog. Einerseits sei die Enthebung der preuß. Regierung wirksam, nicht aber hinsichtlich ihrer Entfernung aus dem Reichsrat. Das Urteil vermied konsequent die Frage, ob nicht die ganze Aktion lediglich politisch motiviert war.

 

Reichstagswahl 6.11.

Hindenburg beauftrag Schleicher mit Regierungsbildung.

 

Ernennung Schleichers zum Reichskanzler 3.12.

1933

Rücktritt des Reichskanzlers Schleicher 28.1.

 

Ernennung Hitlers zum Reichskanzler durch Reichspräsident Hindenburg 30.1.

 

Auflösung des Reichstags 1.2.

 

„Schubladenverordnung“ 4.2.

Enschränkung von Versammlung, Presse etc. bei Gefahr für öffentliche Sicherheit u. Ordnung, Missbrauch entstand durch die willkürliche Anwendung.

 

Reichstagsbrand 27.2.

 

„Reichstagsbrandverordnung“ 28.2.

Außerkraftsetzung zentraler Grundrechte, Ausnahmezustand, VO blieb bis zum Ende des dritten Reichs in Kraft.

 

Reichstagswahl 5.3.

 

„Ermächtigungsgesetz“ 24.3.

Übertragung der Gesetzgebungsbefugnis an die Reichsregierung, Exekutive und Legislative waren eins. Wurde zweimal verlängert bis 1943.

 

Vorläufiges Gesetz zu Gleichschaltung der Länder mit dem Reich 31.3.

Nationalsozialistische Landesexekutive erhält mehr Macht.

 

Zweites Gesetz zu Gleichschaltung der Länder mit dem Reich 7.4.

Einsetzung von Reichsstatthaltern zur Überwachung der Öffentlichen Sicherheit.

 

Gesetz zu Wiederherstellung des Berufsbeamtentums 7.4.

 

„Erbgesundheitsgesetz“ 14.7.

 

Gründung der Deutschen Arbeiterfront DAF 10.5.

Ausschaltung der Gewerkschaften, Einzige Institution zur Verhandlung von Arbeitsverträgen, Ende der Tarifautonomie.

 

Bücherverbrennung 10.5.

 

Gesetz über Treuhänder der Arbeit 19.5.

 

Gesetz über Einziehung kommunistischen Vermögens 26.5.

 

Selbstauflösung der DNF (vormals DNVP) 27.6.

 

Selbstauflösung der Zentrums-Partei 5.7.

Mit Zustimmung der katholischen Kirche, die sich trotzdem noch Einfluß in Schule und Vereinswesen versprach.

 

Verordnung des Reichsinnenministers zur Auflösung der SPD 7.7.

 

Gesetz gegen die Neubildung von Parteien 14.7.

Einzige Partei bleibt die NSDAP

 

Gesetz über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens

 

Gesetz über Volksabstimmungen 14.7.

 

Konkordat zwischen Heiligen Stuhl und Deutschem Reich 20.7.

 

Reichkulturkammergesetz 22.9.

 

Austritt des Deutschen Reiches aus dem Völkerbund 14.10.

 

Reichstagswahl 12.11.

 

Gesetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat 1.12.

1934

Gesetz zur Neuordnung der nationalen Arbeit 20.1.

Betriebliche Mitbestimmung der Belegschaft wird vollständig abgeschafft.

 

Gesetz über den Neuaufbau des Reichs 30.1.

Der Föderalismus wird aufgehoben, die Regierungen der Länder treten ihre Macht an das Reich ab, Landesregierungen unterstehen der Reichsregierung, ebenso die Reichsstatthalter. Reichsregierung kann neues Verfassungsrecht setzen.

 

Einrichtung des Volksgerichtshof 24.4.

 

Massaker an SA-Führern 30.6.-2.7.

 

Gesetz über Maßnahmen der Staatsnotwehr 3.7.

 

Gesetz über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches 1.8.

 

Tod Hindenburgs 2.8.

 

Gesetz über die Vereidigung der Beamten und der Soldanten der Wehrmacht 20.8.

 

„Heimtückegesetz“ 20.12.

1935

Reichsbürgergesetz; „Nürnberger Gesetze“ 15.9.

Festlegung wer Deutscher ist – Menschen deutschen od. artverwandten Blutes. Es folgte das sog. Blutschutzgesetz (Verbot der Ehe zwischen Juden und Deutschen etc.)

 

„Ehegesundheitsgesetz“ 18.10.

1936

Volksbefragung über Billigung der Politik Hitlers 29.3.

 

Gesetz über den Volksgerichtshof 18.4.

 

Erlaß über die Einsetzung eines Chefs der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Inneren 17.6.

1937

Deutsches Beamtengesetz 26.1.

1938

Reichsprogromnacht 9.11. durch SA und Gestapo

1939

Deutscher Überfall auf Polen; Ausbruch des 2. Weltkriegs 1.9.

 

Gründung des Reichssicherheitshauptamtes 27.10.

1941

„Führerbefehl“ zur „Endlösung der Judenfrage“ (Juli); Heydrich mit der Durchführung beauftragt 31.7.

1942

„Wannsee-Konferenz“ 20.1.

Ausarbeitung des Programms zur endgült. Vernichtung der europ. Juden.

1943

Goebbels im Sportpalast „Wollt ihr den totalen Krieg?“ 18.2.

1944

Alliierte Landung in der Normandie 6.6.

 

Attentat auf Hitler durch Graf von Stauffenberg 20.7.

1945

Selbstmord Hitlers 30.4.

 

Bedingungslose Kapitulation der deutschen Wehrmacht 7./8.5.